2.2.2025
KI-Kompetenz (Art. 4) und Verbote gelten
2.8.2026
KI-Hinweis für Chatbots (Art. 50) gilt
2.12.2027
Hochrisiko-Pflichten (Anhang III), nach Verschiebung

Was gilt wann? Der Zeitplan nach dem Digital-Omnibus

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, oft „AI Act“ genannt) greift nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Im Juli 2026 hat die EU den Zeitplan mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026) noch einmal geändert. Viele Übersichten im Netz sind deshalb veraltet. So sieht der Fahrplan laut Art. 113 in der konsolidierten Fassung aus (Stand: Oktober 2026):

Seit / ab Was gilt Relevant für deinen Website-Chatbot?
2. Februar 2025 Kapitel I und II: Begriffe, KI-Kompetenz (Art. 4), verbotene Praktiken (Art. 5) Ja, Art. 4 betrifft fast jedes Unternehmen, das KI einsetzt
2. August 2025 Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen Indirekt: trifft die Hersteller großer Sprachmodelle
2. August 2026 Allgemeine Geltung, darunter die Transparenzpflichten aus Art. 50 Ja, der KI-Hinweis im Chat
2. Dezember 2026 Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei generativen Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren Kaum: richtet sich an Anbieter generativer Systeme
2. Dezember 2027 Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III (vorher: 2. August 2026) Nur, wenn dein Bot für einen Anhang-III-Zweck eingesetzt wird
2. August 2028 Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang I (Produktsicherheit) In der Regel nein

Wichtig: Der Omnibus hat die Hochrisiko-Fristen verschoben, den KI-Hinweis für Chatbots aber nicht. Art. 50 Abs. 1 und 5 gelten unverändert seit dem 2. August 2026.

In welche Risikoklasse fällt dein Chatbot?

Die KI-Verordnung sortiert KI-Systeme nach Risiko. Ein typischer Website-Chatbot, der Fragen zu Öffnungszeiten, Produkten, Preisen oder Terminen beantwortet, ist kein Hochrisiko-System. Er fällt unter die Transparenzpflichten: Menschen müssen wissen, dass sie mit einer KI schreiben.

Anders sieht es aus, wenn der Bot über Menschen entscheidet oder sie bewertet. Anhang III nennt unter anderem KI-Systeme, die Bewerbungen analysieren und filtern oder Kandidaten bewerten, die die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen prüfen oder die bei Lebens- und Krankenversicherungen Risiken bewerten und Preise festlegen. Für solche Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027 deutlich strengere Regeln.

Faustregel: Solange dein Bot informiert, Leads aufnimmt und an dein Team übergibt, bleibst du bei Art. 4 und Art. 50. Stuft er Menschen ein, hol dir rechtlichen Rat.

Anbieter oder Betreiber: Wer muss was tun?

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt.

Die Pflicht aus Art. 50 Abs. 1, über die KI-Interaktion zu informieren, richtet sich an den Anbieter. Er muss den Chatbot so gestalten, dass Nutzer den Hinweis bekommen. Wenn du einen fertigen Chatbot-Dienst auf deiner Website einbindest, bist du in der Regel Betreiber. Die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 (C(2026) 5054 vom 20. Juli 2026) halten aber fest: Wer ein bestehendes System verändert, etwa mit eigenen Trainingsdaten, und es unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, kann selbst zum Anbieter des neuen Systems werden.

Für die Praxis heißt das: Selbst wenn dein Dienstleister formal in der Pflicht ist, siehst du als Website-Betreiber, was Besucher tatsächlich zu lesen bekommen. Löschst du beim Anpassen der Begrüßung den KI-Hinweis, hilft dir die Rollenverteilung wenig.

Pflicht 1: Der KI-Hinweis im Chat (Art. 50)

Nach Art. 50 Abs. 1 müssen Menschen, die direkt mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, es sei denn, das ist für eine angemessen informierte, aufmerksame Person offensichtlich. Abs. 5 verlangt, dass die Information klar und eindeutig ist, spätestens bei der ersten Interaktion kommt und die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt.

Die Kommissions-Leitlinien machen das greifbarer. Sie sind rechtlich nicht verbindlich, zeigen aber, wie die Kommission die Regel versteht:

Wie du den Hinweis konkret formulierst und wo er stehen sollte, haben wir im Artikel KI-Kennzeichnungspflicht für Website-Chatbots mit Beispielen ausgearbeitet.

Selbst ausprobieren
Bei Webweezl AI legst du Begrüßung und Tonalität selbst fest, also auch den KI-Hinweis in der ersten Nachricht. Übernimmt dein Team per Live-Übernahme, erscheint der Agent mit eigenem Anzeigenamen und Avatar. Kostenlos testen, keine Kreditkarte.

Pflicht 2: KI-Kompetenz im Team (Art. 4)

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber, also auch für dich, wenn dein Unternehmen einen Chatbot einsetzt. Der Digital-Omnibus hat die Pflicht abgeschwächt. Früher hieß es, Unternehmen müssten „nach besten Kräften“ für ausreichende KI-Kompetenz sorgen. Jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen wird ausdrücklich nicht verlangt (Stand: Oktober 2026).

Was das für ein kleines Team praktisch bedeuten kann:

Aufsicht und Bußgelder in Deutschland

Seit dem 29. Juli 2026 ist das deutsche Durchführungsgesetz in Kraft, das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG). Die Bundesnetzagentur ist damit Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung, soweit keine andere Fachbehörde zuständig ist. Sie überwacht unter anderem die Einhaltung der Transparenzpflichten. Für kleine Unternehmen bietet sie einen KI-Service Desk mit Informationen und einem Online-Tool zur ersten Einschätzung der Risikoklasse.

Zu den Bußgeldern: Art. 99 Abs. 4 der KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt nach Abs. 6 der jeweils niedrigere Betrag. Art. 4 taucht in der Aufzählung von Art. 99 Abs. 4 nicht auf. Das ist kein Freibrief, aber beim KI-Hinweis ist das Risiko greifbarer.

Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel fasst die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen zusammen (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung am Ende nur der Europäische Gerichtshof.

Checkliste: KI-Verordnung für deinen Website-Chatbot

Prüfpunkt Worauf du achtest
Zweck klärenInformiert der Bot nur, oder bewertet er Menschen (Bewerbung, Kredit, Versicherung)? Im zweiten Fall Hochrisiko prüfen lassen.
Rolle klärenNutzt du einen fertigen Dienst (Betreiber) oder baust bzw. veränderst du ein System unter eigenem Namen (Anbieter)?
KI-Hinweis in der ersten NachrichtDie Begrüßung sagt klar, dass eine KI antwortet. Nicht nur „Assistent“.
Dauerhaftes LabelEin sichtbares KI-Label im Chatfenster, als Text lesbar für Screenreader.
Keine menschliche TäuschungKein echtes Personenfoto für den Bot, kein Name ohne KI-Bezug.
Ehrliche Antwort auf „Bist du ein Mensch?“Selbst testen. Die Antwort muss klar sein.
Sensible ThemenBei Finanz-, Versicherungs-, Rechts-, Gesundheitsfragen oder Beschwerden den Hinweis im Gespräch wiederholen.
Übergabe an MenschenSichtbar machen, wann ein Mitarbeiter schreibt und wann wieder der Bot.
KI-KompetenzVerantwortliche Person benannt, kurze Anleitung, Einweisung, Datum notiert.
NachweisScreenshot von Begrüßung und Label mit Datum ablegen.

Und die DSGVO?

Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht, sie kommt dazu. Für einen Website-Chatbot bleiben die bekannten Fragen: Lädt das Widget erst nach Einwilligung, wo werden Gesprächsdaten verarbeitet, gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und steht der Anbieter in deiner Datenschutzerklärung? Die Grundlagen findest du im DSGVO-Leitfaden für Chatbots, die Schritt-für-Schritt-Prüfung eines bestehenden Bots in Website-Chatbot auf DSGVO prüfen.

Bei Webweezl AI werden die Daten laut unserer Startseite in der Region Westeuropa gespeichert, die KI-Verarbeitung erfolgt in der EU, ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist inklusive und Gesprächsdaten werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt. Wenn du in einer Branche mit sensiblen Anfragen arbeitest, schau dir an, wie ein Chatbot für Finanzdienstleister und Versicherungen aufgebaut sein kann. Die Preise der Pläne findest du unter Preise.

Nächster Schritt
Richte deinen Bot mit klarem KI-Hinweis, eigenem Wissen und Live-Übernahme ein und teste alles, bevor er öffentlich wird. Dein Bot läuft im Test-Modus, bis du einen Plan wählst. Kostenlos testen, keine Kreditkarte →

Häufig gestellte Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Unternehmen mit einem Chatbot?
Ja. Die Transparenzpflicht aus Art. 50 und die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz aus Art. 4 hängen nicht von der Unternehmensgröße ab. KMU profitieren aber bei Bußgeldern: Für sie gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere der beiden Höchstbeträge.
Hat der Digital-Omnibus die Kennzeichnungspflicht für Chatbots verschoben?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat vor allem die Hochrisiko-Fristen verschoben, auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I). Der KI-Hinweis für Chatbots aus Art. 50 Abs. 1 gilt unverändert seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung generativer Inhalte nach Art. 50 Abs. 2.
Ist mein Website-Chatbot ein Hochrisiko-KI-System?
In der Regel nicht. Ein Bot, der Fragen beantwortet, Leads aufnimmt und an Mitarbeiter übergibt, fällt unter die Transparenzpflichten. Hochrisiko wird es, wenn das System für Zwecke aus Anhang III eingesetzt wird, zum Beispiel um Bewerbungen zu filtern, Kreditwürdigkeit zu prüfen oder Risiken bei Lebens- und Krankenversicherungen zu bewerten.
Wer kontrolliert die KI-Verordnung in Deutschland?
Seit dem 29. Juli 2026 ist das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraft. Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, soweit keine andere Fachbehörde zuständig ist. Sie überwacht unter anderem die Transparenzpflichten und betreibt einen KI-Service Desk für Unternehmen.