Was Art. 50 der KI-Verordnung regelt
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, oft „AI Act“ genannt) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Ihre Pflichten greifen gestaffelt. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026 – und genau diese betreffen fast jeden Chatbot auf einer Unternehmenswebsite.
Der Kern steht in Art. 50 Abs. 1: KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die Menschen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das für eine angemessen informierte, aufmerksame Person aus den Umständen ohnehin offensichtlich ist. Bei einem Chatfenster unten rechts auf einer Website, das freundlich „Wie kann ich helfen?“ fragt, ist das meist nicht offensichtlich. Viele Besucher können nicht erkennen, ob dort ein Mensch oder eine Software antwortet.
Art. 50 Abs. 5 regelt das Wie: Die Information muss klar und eindeutig sein und spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion erfolgen. Außerdem soll sie die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Ein Hinweis, den nur sieht, wer die Datenschutzerklärung bis zum Ende liest, erfüllt diesen Gedanken kaum.
Weitere Absätze von Art. 50 – kurz eingeordnet
- Abs. 2 (Kennzeichnung synthetischer Inhalte): Anbieter von KI-Systemen, die Text, Bild, Audio oder Video erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren. Das richtet sich vor allem an die Hersteller der Systeme, nicht an dich als Website-Betreiber.
- Abs. 4 (Deepfakes und öffentliche Texte): Wer KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das offenlegen – außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und verantwortet ihn. Für einen Service-Chatbot spielt das selten eine Rolle, für einen KI-geschriebenen News-Bereich schon eher.
Wer ist in der Pflicht: Anbieter oder Website-Betreiber?
Art. 50 Abs. 1 richtet sich formal an den Anbieter des KI-Systems, also an den, der das System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Wenn du einen fertigen Chatbot eines Dienstleisters einbindest, ist der Dienstleister in der Regel Anbieter und du der Betreiber.
Für die Praxis hilft diese Unterscheidung nur begrenzt. Erstens verantwortest du, was Besucher auf deiner Website sehen. Wenn der Anbieter einen KI-Hinweis vorsieht, du ihn aber in den Einstellungen überschreibst, hast du ein Problem geschaffen. Zweitens kann sich die Rolle verschieben, etwa wenn du ein System unter deinem eigenen Namen in Betrieb nimmst. Und drittens gilt seit dem 2. Februar 2025 Art. 4 der KI-Verordnung, nach dem auch Betreiber für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen sollen. Kurz: Verlass dich nicht darauf, dass „der Anbieter das schon macht“. Schau selbst nach.
Was das für deinen Website-Chatbot konkret bedeutet
Die gute Nachricht: Für einen normalen Service- oder Vertriebs-Chatbot ist die Umsetzung überschaubar. Drei Stellen sind entscheidend.
1. Die erste Nachricht
Die Begrüßung ist der natürliche Ort für den Hinweis, denn sie erscheint vor der ersten Eingabe. „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Firma]. Ich beantworte Fragen auf Basis unserer Website.“ Das ist klar, freundlich und erfüllt den Zweck. Formulierungen wie „Ich bin Lisa, wie kann ich helfen?“ ohne jeden KI-Bezug sind dagegen genau das, was die Regel verhindern will.
2. Das Chatfenster selbst
Ein dauerhaft sichtbares Label im Kopf des Chats („KI-Assistent“ oder ein „KI“-Badge) hilft allen, die die Begrüßung überspringen oder später in ein geöffnetes Fenster zurückkehren. Achte darauf, dass der Hinweis auch für Screenreader lesbar ist – also echter Text oder ein sauber beschriftetes Element, kein reines Bild.
3. Die Übergabe an Menschen
Viele Chatbots können ein Gespräch an einen Mitarbeiter übergeben. Dann sollte für Besucher ebenso klar sein, dass ab jetzt ein Mensch schreibt – zum Beispiel durch eine Systemnachricht „Max aus dem Support ist jetzt im Chat“ und einen wechselnden Avatar. Umgekehrt gilt: Wenn der Mensch wieder an den Bot abgibt, sollte auch das sichtbar sein.
Checkliste: KI-Kennzeichnung in 10 Minuten prüfen
| Prüfpunkt | Worauf du achtest |
|---|---|
| Hinweis in der ersten Nachricht | Die Begrüßung sagt ausdrücklich, dass eine KI antwortet. |
| Sichtbares KI-Label | Kopfzeile oder Badge im Chatfenster, auch nach Scrollen sichtbar. |
| Keine menschliche Täuschung | Kein Foto einer echten Person, kein Name ohne KI-Bezug, keine Formulierungen wie „ich als Mitarbeiterin“. |
| Barrierefreiheit | Hinweis als Text, für Screenreader lesbar, ausreichender Kontrast. |
| Übergabe an Menschen | Wechsel zwischen Bot und Mitarbeiter ist im Chat klar erkennbar. |
| Weitere Kanäle | Gleicher Hinweis bei WhatsApp, E-Mail-Autoantworten oder Telefon-Bots, wenn dort KI antwortet. |
| Veröffentlichte KI-Texte | Falls du KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichst: menschlich prüfen oder kennzeichnen. |
| Dokumentation | Screenshot der Begrüßung mit Datum ablegen – so kannst du später zeigen, was Besucher gesehen haben. |
Häufige Fehler bei der KI-Kennzeichnung
- Der Hinweis steht nur in der Datenschutzerklärung. Rechtlich und praktisch zu spät: Kaum jemand liest sie, bevor er chattet.
- Die Persona wirkt menschlich. Ein freundlicher Name ist in Ordnung – ein Stockfoto plus „Ich bin für dich da“ ohne KI-Bezug nicht.
- Der Hinweis verschwindet. Manche Widgets zeigen die Begrüßung nur beim allerersten Besuch. Wer später wiederkommt, sieht sie nicht mehr.
- Die Übergabe ist unsichtbar. Wenn Bot und Mitarbeiter gleich aussehen, weiß niemand, wer gerade antwortet.
- Andere Kanäle werden vergessen. Der Website-Chat ist sauber, der WhatsApp-Bot antwortet aber als „Team“.
Und die DSGVO?
Die KI-Kennzeichnung ersetzt keine Datenschutzpflichten – sie kommt dazu. Für einen Website-Chatbot bleiben die bekannten Fragen: Lädt das Widget erst nach Einwilligung? Nennt die Datenschutzerklärung den Anbieter? Wo werden die Daten verarbeitet, und gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? Wie du das bei einem bestehenden Chatbot Schritt für Schritt prüfst, steht in unserem Artikel Bestehenden Website-Chatbot auf DSGVO prüfen. Die Grundlagen findest du im DSGVO-Leitfaden für Chatbots.
Häufig gestellte Fragen
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist eine der wenigen Regeln der KI-Verordnung, die du mit sehr wenig Aufwand erfüllen kannst. Ein ehrlicher Satz in der ersten Nachricht, ein sichtbares Label und eine klare Übergabe an Menschen – mehr braucht ein typischer Website-Chatbot meist nicht. Nebenbei schafft das Vertrauen: Besucher wissen, woran sie sind, und stellen ihre Fragen entsprechend.
Wenn du sehen willst, wie das bei dir aussieht: Gib deine Adresse im KI-Chatbot-Check ein. Du bekommst Hinweise zu deiner Website und kannst sofort mit einem KI-Assistenten chatten, der deine Inhalte kennt – korrekt als KI gekennzeichnet.